Service für Mitglieder
Service für Mitglieder
Man kann die WGA durchaus als ein weltweit den Handel überspannendes Radar verstehen. Durch die weltweiten Vernetzungen der WGA sind wir jederzeit in der Lage, globale politische und wirtschaftliche Entwicklungen und die des Handels frühestmöglich zu erkennen und sie als qualifizierte Informationen mit Rat und Tat an unsere angeschlossenen Fachverbände weiterzuleiten. Das verschafft den Mitgliedern unserer Fachverbände branchenunabhängig Vorteile oder bewahrt sie vor aufkommenden Problemen durch veränderte Anforderungen an den Handel.
Neben den verbandlichen Aktivitäten stehen WGA-Mitgliedsunternehmen auch maßgeschneiderte Angebote für Außenhändler zur Verfügung.
Rahmenverträge
Warenzeichenüberwachung durch die WGA-AHS
Die WGA Außenhandelsservice GmbH bietet einen kompetenten und preislich interessanten Warenzeichenüberwachungsservice an, der die Kollisions- und Fristenüberwachung beinhaltet.
Im Rahmen dieses Überwachungsservices überprüfen wir anhand
- des Markenblattes (für deutsche Eintragungen) und
- des EUIPO (für Eintragungen innerhalb der EU)
ob neu angemeldete Marken mit Ihren eingetragenen Marken kollidieren könnten. In diesem Falle würden wir Sie unterrichten, sodass Sie die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten (fristgerechter Widerspruch gegen die Eintragung) ausüben können. Ferner könnten wir auf Wunsch für Sie auch den Ablauf der Schutzfrist überprüfen.
Weitere Einzelheiten zu den Leistungen können Sie in der Geschäftsstelle abfragen.
Kontakt: RA Lutz Düshop, Tel.: +49 (0)40 23 60 16 0, contact@wga-hh.de
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2
Das Arbeitssicherheitsgesetz "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Sicherheitsfachkräfte" (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift " Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit " DGUV Vorschrift 2 fordern, ab 01.01.2012, von den Unternehmen zusätzlich die Bestellung von Betriebsärzten und Arbeitsmediziner.
In der betrieblichen Praxis bedeutet dies, dass die Unternehmen einen entsprechenden überbetrieblichen Dienstleister, freiberuflich tätige Sicherheitskräfte oder freiberuflich tätige Betriebsärzte verpflichten müssen.
Unsere Mitglieder können besondere Betreuungsverträge mit einem Anbieter abschließen, der seinerseits über einen Rahmenvertrag mit der WGA Außenhandels Service GmbH verbunden ist.
Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 3,6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".
Die abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen mit dem Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer sprechen in erster Linie Firmen an, die der Berufsgenossenschaft BGHW angehören. Aber auch solche Unternehmen, die in der Verwaltungs-BG zusammengeschlossen sind, können hieran teilnehmen. Diese Firmen benötigen im Übrigen lediglich eine sicherheitstechnische, nicht aber eine arbeitsmedizinische Betreuung.
Darüber hinaus können im Einzelfall auch kleinere Firmen, die anderen Berufsgenossenschaften (z.B. BGRCI) angehören, in den Genuss der Rahmenvereinbarung kommen.
An der Rahmenvereinbarung können nur Firmen teilnehmen, die Mitglied in der WGA-Gruppe sind.
Weitere Einzelheiten zu den Leistungen können Sie in der Geschäftsstelle abfragen.
Kontakt: RA Lutz Düshop, Tel.: +49 (0)40 23 60 16 0, contact@wga-hh.de
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.
WGA Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel Hamburg e.V.
Sonninstr. 28 | 20097 Hamburg
T +49 (0) 40 236016-0
F +49 (0) 40 236016-10
contact@wga-hh.de